FAQ: Häufige Fragen zu Haushaltshilfe und Hauskrankenpflege

Auf dieser Seite finden Sie Antworten zu häufigen Fragen rund um die Themen Hauskrankenpflege und Haushaltshilfe der Caritas Salzburg. Sollten Sie weitere Fragen haben,…

Was ist der Unterschied zwischen Hauskrankenpflege und Haushaltshilfe?

Das Angebot der Hauskrankenpflege richtet sich an Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung pflegerische Betreuung brauchen. Unsere MitarbeiterInnen übernehmen Beispielsweise die Verabreichung von Injektionen, Verbandwechsel, Körperpflege, oder das Bandagieren der Beine.

Die Haushaltshilfe unterstützt Menschen bei der Haushaltsführung, um den selbstständigen Verbleib in der Wohnung zu ermöglichen. Zu den Leistungen der Haushaltshilfe gehören zum Beispiel: Reinigung der Wohnung, Einkaufen, Unterstützung bei der Körperpflege, An- und Auskleiden.

 

Wie kann ich Hauskrankenpflege oder Haushaltshilfe beantragen?

Bitte kontaktieren Sie Ihre regionale Ansprechparnterin der Caritas. Bei einem kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam den individuellen Bedarf und informieren Sie über unsere Leistungen. Danach unterstützten wir Sie bei Ihrem Antrag auf Landeszuschuss. Sobald das Land ihre geförderten Stunden festgelegt hat, berechnen wir Ihre Eigenleistung und beginnen mit der Betreuung und Pflege.

 

Was kostet Hauskrankenpflege oder Haushaltshilfe?

Die Kosten tragen anteilsmäßig das Land Salzburg und Sie als Kunde. Wie hoch Ihre Eigenleistung ist, hängt von mehreren Faktoren ab (Einkommen, Pachterträge, o.ä) und wird vom Land Salzburg erhoben. Die Caritas Salzburg hat auf die Höhe Ihres Kostenzuschusses keinen Einfluss. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung. Genaue Informationen finden Sie hier: http://www.salzburg.gv.at/themen/soziales/pflege_und_betreuung/pflege_zuhause.htm

 

Wie erfahre ich, ob ich Hauskrankenpflege oder Haushaltshilfe benötige?

Hauskrankenpflege und Haushaltshilfe können in vielen Fällen sinnvoll sein und Ihnen oder Ihren Angehörigen ein selbstständiges und angenehmes Leben zu Hause ermöglichen. Sollten Sie unsicher sein, ob Sie Haushaltshilfe oder Hauskrankenpflege benötigen, fragen Sie einfach nach. Ihr Hausarzt oder die Pflegeberatung des Landes Salzburg geben Ihnen gerne Auskunft. Auch unsere regionalen AnsprechpartnerInnen sind gerne für Sie da und beraten Sie unverbindlich.

 

Muss ich für die Hauskrankenpflege oder die Haushaltshilfe ein bestimmtes Alter haben?

Nein, unsere Leistungen sind unabhängig vom Alter.

 

Kommt immer dieselbe Person nach Hause?

Betreuung und Pflege ist Vertrauenssache. Das berücksichtigen wir auch im Dienstplan unserer MitarbeiterInnen. Wir können aus praktischen Gründen jedoch nicht immer zusichern, dass stets dieselbe Person nach Hause kommt.

 

Welche Qualifikationen haben die MitarbeiterInnen der Caritas Hauskrankenpflege und Haushaltshilfe?

Wir arbeiten ausschließlich mit bestens ausgebildeten MitarbeiterInnen, deren Leistungen einer laufenden Qualitätssicherung unterzogen werden. Unsere MitarbeiterInnen sind je nach Einsatzgebiet diplomierte Gesundsheits- und Krankenpflegepersonen, PflegehelferInnen, HeimhelferInnen oder FamilienhelferInnen. Darüber hinaus verfügen unsere MitarbeiterInnen je nach Einsatz über Zusatzqualifikationen, zum Beispiel in den Bereichen Wundmanagement oder Palliativpflege.

 

Was mache ich, wenn ich zum vereinbarten Termin nicht zu Hause sein kann?

Es kann selbstverständlich vorkommen, dass Ihnen einmal etwas dazwischen kommt. In einem solchen Fall bitten wir Sie, möglichst rasch und frühzeitig, jedoch mindestens 24 Stunden davor mit uns Kontakt aufzunehmen, damit wir einen neuen Termin vereinbaren können.

 

Wer überprüft die Qualität der medizinischen Betreuung?

Das Wohlbefinden unserer KundInnen und PatientInnen steht für uns an oberster Stelle. Deshalb betreiben wir ein strenges Qualitätsmanagement. Dieses wird einerseits von der Pflegedienstleitung sichergestellt. Auch der Hausarzt überprüft die Pflegeleistungen der Hauskrankenpflege regelmäßig. MitarbeiterInnen des Landes überprüfen auf der Grundlage des Salzburger Pflegegesetzes von sich aus die Qualität der Leistungen.

 

Im Pflegegesetz ist sehr klar geregelt, welche Tätigkeiten von Pflegepersonen übernommen werden.

Beispielsweise die Verabreichung von Injektionen, Verbandwechsel, Körperpflege, oder das Bandagieren der Beine. Darüber hinaus gibt es Leistungen, die nicht von Pflegepersonen übernommen werden dürfen. Unsere Pflegepersonen sind darüber genau informiert und handeln ausschließlich im Rahmen ihrer Befugnisse.

Die MitarbeiterInnen der Haushaltshilfe unterstützen Sie bei der Arbeit im Haushalt. Allerdings gibt es auch hier Grenzen. Beispielsweise werden Gartenarbeiten, Schneeschaufeln, Arbeiten rund um`s Haus nicht von unseren MitarbeiterInnen übernommen werden. Wenn Sie vorab erfahren möchten, ob das Angebot der Haushaltshilfe für Sie passend ist, informieren Sie uns einfach über Ihren Bedarf.

 

An wen kann ich mich wenden, wenn ich  noch weitere Fragen habe?

Bei Fragen wenden Sie sich bitte jederzeit an unsere regionalen Ansprechpartnerinnen.

Nützliche Informationen zu Hauskrankenpflege und Haushaltshilfe